Pressemitteilungen


25. Januar 2024
Aktionsbündnis Norden fordert unabhängiges Gutachten der Krankenhausversorgungsstruktur im Landkreis Aurich

 
In Zeitungsberichten werden jüngst von einem im Krankenhaus Aurich tätigen Arzt schwerwiegende Vorwürfe gegen die Verantwortlichen der Ubbo-Emmius-Kliniken Aurich-Emden-Norden erhoben. Anscheinend führe die gegen den Widerstand großer Teile der Norder Bevölkerung unter Bruch von Versprechungen und Verträgen durchgesetzte Schließung des Krankenhauses Norden zu groben Ablauf- und Behandlungsfehlern im Krankenhaus Aurich, wonach gar Todesfälle nicht ausgeschlossen sind, so dass Aktionsbündnis Norden. Damit stünden die Vorwürfe der groben Fahrlässigkeit bis zur fahrlässigen Tötung im Raum. 

 

Anke Lohmann, Sprecherin des Bündnisses: "Jetzt reicht es! Dafür tragen Landrat Olaf Meinen, die Spitzen der CDU- und SPD-Fraktion im Kreistag, Sven Behrens und Johannes Kleen sowie der Aufsichtsrat der Trägergesellschaft, insbesondere neben dem Vorsitzenden Olaf Meinen das Mitglied Hilko Gerdes (CDU), die Verantwortung. Wenn die Vorwürfe zutreffen, woran das Aktionsbündnis nicht zweifelt, müssten diese sofort von ihren Ämtern zurücktreten." 
 

Knut Richter, Co-Sprecher des Bündnisses: "Wir schlagen im Interesse aller Beteiligten vor, unabhängige Gutachter zu beauftragen, die die Vorwürfe aufgreifen und die Strukturen und Abläufe der stationären Krankenhausversorgung im Landkreis Aurich auf Defizite untersuchen, die zu den vom Arzt geschilderten Problemen führen." Denn wenn das nicht geschehe, würden am Ende die einzelnen Ärzte und Pflegekräfte haften. 
 

Das Aktionsbündnis verlangt danach eine zügige und umfassende Information der Öffentlichkeit durch die Gutachter und sofortige Konsequenzen zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen. Eine schnelle Wiederherstellung der Notfallversorgung rund um die Uhr gemäß den Vorschriften des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Norden gehöre nach Auffassung des Aktionsbündnisses dazu.


14.01.2024
Offener Brief an Herrn Bürgermeister Eiben


www.aktionsbuendnis-norden.de                                           

14.01.2024
An den Bürgermeister                                 

der Stadt Norden

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

lieber Herr Eiben,

 

wir wünschen Ihnen ein frohes neues Jahr und den Norderinnen und Nordern darüber hinaus eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung, die diesen Namen verdient hat.

 

Der Beginn eines Jahres ist die Zeit der guten Vorsätze. Wir freuen uns deshalb mit den Norder Bürgerinnen und Bürgern auf Ihre Antwort zu eine der wichtigsten Fragen der Daseinsvorsorge in unserer Stadt, weil ohne Gesundheit alles nichts ist:

 

Was wollen Sie in Norden bis zu Ihrem Jahresrückblick 2024 zur Verbesserung der wohnortnahen medizinischen Versorgung konkret erreicht haben?

 

Dass Verbesserungsbedarf besteht, daran dürfte kein Zweifel bestehen. Zur Erinnerung:

1) Im Vergleich zu Aurich und Emden gibt es in Norden viel zu wenig ärztliche Praxen.

In Norden fehlen mindestens 7 Hausärzte und es fehlen Fachärzte fast aller Richtungen, wie z. B. Lunge, Rheumatologie, Gynäkologie, Haut, Kardiologie, Gastroenterologie, HNO und Augen.

Das führt zu langen Wartezeiten auf einen Behandlungstermin, was mehrere Monate bis zu einem Jahr dauern kann. Neubürger haben kaum eine Chance, überhaupt einen Hausarzt für sich und ihre Familien zu finden.

 

2) Die über Jahrzehnte vorhandene sehr gute Grund- und Regelversorgung mit Notfallbehandlung rund um die Uhr durch die Ubbo-Emmius-Klinik Norden wurde unter Bruch von Verträgen und Zusagen in den letzten Jahren zuerst heruntergewirtschaftet und dann durch den Landkreis Aurich am 1.7.23 beendet.

Geschlossen wurden: Zentrale Notfallaufnahme, Intensivstation, Chirurgie, Innere Medizin, also das, was für eine Grundversorgung notwendig ist.

Davon sind laut dem Verband der Gesetzlichen Krankenversicherung mehr als 70.000 Einwohner über-wiegend aus dem Raum Norden betroffen. Nach Berechnungen des Institut for Health-Care and Business, HCB, steigt der Bedarf aufgrund der demografischen Entwicklung bis zum Jahre 2030 noch um 18% gegenüber dem Jahr 2019.

Hinzu kommen die vielen Urlauber. Im Jahr 2022 wurden über zwei Millionen Übernachtungen gezählt.

Der Bedarf an einer stationären Grund- und Regelversorgung in Norden ist nach wie vor gegeben. Das Mindeste, was schleunigst gebraucht wird, ist eine Notfallversorgung 24/7 gemäß den G-BA Richtlinien zur Basisversorgung.

 

„Der Kittel brennt“, wie der Volksmund sagt, uns scheint, dass es sich um den Bürgermeisterkittel handelt. Lieber Herr Eiben, es ist seit längerem dringender Handlungsbedarf gegeben. Wir erwarten, dass Sie die mangelhafte medizinische Versorgung zur Chefsache im Rathaus machen, so, wie es in vielen anderen Städten und Kommunen*) bereits vorgemacht wird. Dafür wünschen wir Ihnen eine glückliche Hand. Auf unsere tatkräftige Unterstützung können Sie bauen.

 

Beste Grüße

 

Anke Lohmann                                 
Knut Richter                 
Walter Zuber

______________________________

*) z. B. in Geithain, Großheide, Melle, Merzig, Minden, Sehnde, Sundern, Wadern, Waldsassen, Wittenberge etc. 



9.12.2023
Aktionsbündnis Norden beendet Unterschriftensammlung mit über 7000 Unterstützenden und greift die mangelhafte ambulante Versorgung als Thema auf
 

Die Petition des Aktionsbündnis Norden wurde diese Woche mit über 7114 Unterstützerinnen und Unterstützern beendet. 5000 Unterschriften hätten für die Petition gereicht. Der Arbeitsausschuss des Bündnisses wird das weitere Vorgehen am 13.12.23 beraten. Ziel ist die Übergabe der Unterschriftenlisten an den Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtag im Januar 2024, der das Gesundheitsministerium veranlassen soll, mittels seiner Rechts- und Fachaufsicht den Landkreis Aurich zum Weiterbetrieb der intensivmedizinischen Notfallversorgung im Norder Krankenhaus zu bewegen. Der Übergabetermin soll noch mit dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses und mit der Landtagsverwaltung abgestimmt werden. Anke Lohmann, Bündnissprecherin: "Wir sind mit den vielen Unterstützenden insbesondere aus Norden und Umgebung voll zufrieden. Die aktuelle medizinische Versorgungslage im Norderland und deren Entwicklungstendenz unterstreicht die Notwendigkeit der Petition einmal mehr. Die Versorgung der Bevölkerung in Norden und Umgebung hat sich nämlich entgegen den Versprechungen von Landkreis und Klinik-Trägergesellschaft im vergangenen Vierteljahr weiter verschlechtert.


Co-Sprecher des Bündnisses, Knut Richter: "Nicht mal der nahtlose Übergang eines funktionierenden Regionalen Gesundheitszentrums (RGZ) im Anschluss an die Schließung der intensivmedizinischen Notfallversorgung ab dem 1.7.23 war für die Norder vorgesehen. Gleichsam über Nacht wurde der Einsatz von Honorarärzten im Krankenhaus Norden komplett eingestellt, die kardiologische Ambulanz zum 31.12.23 gekündigt und der Chefarzt der ehemaligen Inneren Abteilung zum 31.12.23 mit einem Aufhebungsvertrag gepolstert der Stuhl vor die Türe gesetzt."
Der Abbau des Leistungsangebots im Norder Krankenhaus gehe wie bisher weiter und umfasse inzwischen auch die Schließung der Physiotherapie. Die Landkreisverantwortlichen freuten sich unterdessen öffentlich über die Verbesserung ihres Kreishaushalts, kritisiert das Aktionsbündis den aus ihrer Sicht wahren Schließungszweck.
 
Die Notfallversorgung für die Menschen in Norden erfolge nun zum großen Teil über den Rettungsdienst, der Notfallpatienten bis weit über die Grenzen Ostfrieslands hinaus in aufnahmebereite Kliniken befördert, was für manchen Patienten mit Risiken versehen sei. Die ohnehin für Norderinnen und Norder weit entfernt liegenden Kliniken in Aurich und Emden, die die Schließung des Krankenhauses Norden eigentlich kompensieren sollen, seien zumeist wegen Überlastung beim Notfallinformationsportal IVENA abgemeldet. Die webbasierte Plattform IVENA eHealth ist eine Anwendung, mit der sich unter anderen die Rettungsdienste jederzeit in Echtzeit über die aktuellen Behandlungs- und Versorgungsmöglichkeiten der Krankenhäuser informieren können.
 
Auch der hausärztliche Notfalldienst sei bereits vor der Schließung des Norder Krankenhauses an seine Grenzen gestoßen, da im Norderland bis zu 11 Hausärzte fehlen würden. Die offiziellen Stellen unternehmen nach Ansicht des Bündnisses nichts oder zu wenig. Bewegung in diese Lage brachten nicht die Verantwortlichen in den Kommunen, sondern der Hager Hausarzt Dr. Axel Schönian, der bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) einen Neuschnitt des Versorgungsbereiches beantragt hat. Bisher wurde die Überversorgung der Inseln auf den Planungsbezirk des Festlandes angerechnet, was sich tatsächlich im ehemaligen Landkreis Norden als Unterversorgung mit Hausärzten niederschlägt, weil die Norder nicht zur Behandlung auf die Inseln reisen. Der Zuschnitt solle nun durch Herausnahme der Inseln zum 1.1.24 geändert werden, so die KV.
 
Dadurch praktizieren morgen nicht mehr Hausärzte im Norderland, so das Aktionsbündnis. Es werde lediglich die Voraussetzung geschaffen, dass sich Hausärzte neu niederlassen dürfen, was vorher ausgeschlossen war. Zunächst aber habe Norden eine Hausarztpraxis weniger, weil die Ärztin Martina Arends ihre Praxis in Norddeich zum 15.12.23 schließe, wegen mangelnder Unterstützung seitens des Norder Bauamtes beim Umzug in neue Räume heißt es, was der Bürgermeister inzwischen als Missverständnis bezeichnet hat.
Für das Bündnis sei die Zeit des schweigenden Hinnehmens vorbei. Das Aktionsbündnis werde sich neben der stationären Notfallversorgung nun auch um die ambulante medizinische Versorgung kümmern, so der einstimmige Auftrag der Bündnisversammlung am 15.11.23 an seinen Arbeitsausschuss.


21.11.2023
Offener Brief an Herrn Minister Dr. Phillipi   

Aktionsbündnis Krankenhaus Norden

Lange Riege 49, 26506 Norden                                                                             

E-Mail: kontakt@aktionsbuendnis-norden.de

Website: https://www.aktionsbuendnis-norden.de/

 

Sehr geehrter Herr Minister,

sehr geehrter Herr Dr. Philippi,

 

wir haben äußerst kurzfristig von Ihrem Besuch in Aurich erfahren, auch die heutige Veranstaltung zur Krankenhausreform war uns bis gestern nicht bekannt. Schade, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht eingeladen worden sind. Sie hätten sicher Beiträge zu den Themen geleistet, die nach unseren Informationen leider nicht auf der Tagesordnung stehen:

1)   Frühzeitige und umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, in deren Namen die Krankenhausreform geschehen soll

2)   Sicherung der vorhandenen stationären Versorgung bis zur Inbetriebnahme der Zentralklinik in den geplanten Regionen

Die somatischen Abteilungen des Krankenhauses Norden sind seit dem 1.7.23 geschlossen. Den rund 72.000 Menschen in der Region steht eine wohnortnahe intensivmedizinische Notfallversorgung nicht mehr zur Verfügung. Dabei gibt es die geplante Zentralklinik erst auf dem Papier. Nicht mal die Finanzierung ist gesichert. Die nächsten Kliniken sind für etwa 51.000 Menschen frühestens in 45 Minuten und mehr erreichbar. „In Norden in Not, in Aurich schon tot“ skandierten am 3.6.23 etwa 2500 Menschen auf dem Norder Marktplatz, nachdem sie von den Schließungsabsichten aus der Zeitung erfahren hatten, wissend, dass der Rettungsdienst des Landkreises Aurich zu wenig Kapazitäten hat und die nächsten Kliniken häufig in der Notfallversorgung überlastet sind. Von einem planvollen Marktaustritt der betroffenen Krankenhäuser im Rahmen einer Krankenhausreform kann keine Rede sein. Vielen Bürgerinnen und Bürgern und vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Krankenhäusern erinnert das Vorgehen des Krankenhausträgers eher an ein Vorgehen mit der Brechstange, dazu noch ohne Plan. So ähnlich haben wir es auch aus den anderen Regionen erfahren, in denen Zentralkliniken geplant oder bereits errichtet worden sind.
 
Unsere Forderungen:
- Sicherstellung der intensivmedizinischen Basisnotfallversorgung für die Menschen im Altkreis Norden für die Jahre bis zur Inbetriebnahme der Zentralklinik in Uthwerdum im bestehenden Krankenhaus Norden.
 
- Um unnötiges Leid der Bevölkerung oder gar Fälle mit Todesfolge zu vermeiden, muss der Landkreis Aurich sicherstellen, dass die Notfallversorgung in Norden mindestens so gut ist, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) es zur Basisnotfallversorgung vorschreibt.
 
Die Landesregierung wird gebeten, im Rahmen ihrer Fach- und Rechtsaufsicht den Landkreis Aurich zu veranlassen, die am 1.7.23 geschlossene intensivmedizinische Notfallversorgung im Krankenhaus Norden sofort wiederaufzunehmen.
 
 

Aktionsbündnis Krankenhaus Norden

Anke Lohmann

Knut Richter

Walter Zuber


10.11.2023
Das Aktionsbündnis Krankenhaus Norden lädt zur Bürgerversammlung am 15.11.23 um 19:00 Uhr in den Theatersaal Norden, Osterstraße 50 (Oberschule), ein. 


Als Tagesordnungspunkte sind vorgeschlagen:

1) Bericht des Arbeitsausschusses

2) Stand der medizinischen Versorgung der Bevölkerung in Norden und im Norder Umland

3) Beurteilung der Lage in der Auseinandersetzung um die Wiederherstellung der Notfallversorgung 24/7 im Krankenhaus Norden gemäß Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

4) Der Rechtsweg bis zum EuGH und weitere Maßnahmen

5) Verschiedenes

Zu der Versammlung sind alle sich betroffen fühlenden Bürgerinnen und Bürger eingeladen.

Die von Dr. Winterling vergangenen Dienstag dem Rat der Stadt vorgetragenen Lage des Krankenhaus Norden ist zu ergänzen: Nach Informationen des Aktionsbündnisses soll der Leiter der Trägergesellschaft, Dirk Balster, bereits vergangene Woche angeordnet haben, in Norden ab sofort auf den Einsatz von Honorarärzten komplett zu verzichten. Im Klartext bedeutet dies, dass die vorhandenen Internisten z.B. "nähen sollen", was diese ablehnen würden, da chirurgische Tätigkeiten im Rahmen der Notfallversorgung für sie haftungsrechtlich bedenklich sind. Eine Chirurgin sei nur noch freitags verfügbar.
Zur Situation an den Wochenenden: Die Oberärztin versehe an zwei Wochenenden Dienst im Krankenhaus Norden, zusätzlich habe sie die Thorax-Chirurgie am Emder Krankenhaus mit zu betreuen; sie fährt also am frühen Morgen nach Emden, ist dort in der Thorax Chirurgie eingesetzt und fährt dann wieder nach Norden zur Notfallambulanz.
Als Konsequenz führe das dazu, dass an zwei Wochenenden in Norden keine chirurgische Ambulanz vorgehalten wird. Patienten würden an andere Kliniken verwiesen, was in der Öffentlichkeit nicht kommuniziert wird. Auf der Internetseite des Krankenhauses Norden wird nach wie vor eine Notfallversorgung rund um die Uhr ausgewiesen. 


6. 11.2023
Aktionsbündnis Krankenhaus Norden wirft Landkreis Bruch des Notfallversprechens vor


Der Landkreis Aurich hat die Freiwillige Feuerwehr Norden entgegen öffentlicher Bekundungen wiederholt in der medizinischen Notfallversorgung eingesetzt. „Der Landkreis wollte hauptamtliche Rettungskräfte nicht durch Freiwillige ersetzen. Wieder ein Versprechen gebrochen. Damit offenbart sich einmal mehr, welchen Wert die Landkreiszusagen haben“, so Aktionsbündnissprecherin Anke Lohmann. „Die Norder Feuerwehr hat völlig andere Aufgaben und ist weder personell noch mit Hilfsmitteln zur medizinischen Notfallversorgung ausgerüstet. Wer haftet für den Fall, wenn Fehler unterlaufen?“ Der Rückgriff auf die Freiwillige Feuerwehr unterstreicht nach Ansicht des Aktionsbündnisses, dass die öffentliche Überlastungsanzeige von Mitarbeitern des Rettungsdienstes von vor einem Jahr die Lage treffend dargestellt habe. Es fehlen schon seit längerer Zeit Personal und einsatzfähige Rettungswagen. 

Wie mit den Unterlassungen des Landkreises umzugehen ist, ist unter anderem Gegenstand der Bürgerversammlung am 15.11.23, zu der das Aktionsbündnis um 19 Uhr ins Norder Theater in der Oberschule einlädt.

Es sehe so aus, dass der Landkreis aus dem hohlen Bauch heraus plane, so, wie es mit der Schließung der intensivmedizinischen Notfallversorgung im Krankenhaus Norden auch geschehen sei. Weder bei der Krankenhausschließung noch im Rettungswesen seien belastbare Pläne und Mittel ausgewiesen worden, wie die vielen Notfälle in Norden künftig versorgt werden sollen. Knut Richter, Co-Sprecher des Aktionsbündnisses: „Außer Absichtserklärungen ist nichts zur Verbesserung der Lage geschehen. Die Patienten wie die vorhandenen Mitarbeitenden scheinen sich selbst überlassen zu sein.“ 

Jeden Tag offenbare sich, dass die Schließung der intensivmedizinischen Notfallversorgung im Norder Krankenhaus ein Fehler gewesen sei.
 
Der Fisch stinke bekanntlich vom Kopf her, so dass Bündnis. Landrat Meinen fehle der Mut, das Steuer herumzureissen. Die politische Verantwortung für die anhaltenden Missstände trügen aber die Kreistagsfraktionen von CDU und SPD, die im Rettungsdienstausschuss zwar vollmundig Maßnahmen angekündigt hätten, wobei es geblieben sei, sonst würde jetzt nicht auf den Einsatz von Freiwilligen gesetzt werden. 



27.10.2023
Aktionsbündnis Krankenhaus Norden begrüßt Ausweitung der Öffnungszeiten und verlangt weitere Maßnahmen


Die Öffnungszeiten der Krankenhausambulanz in Norden betreffen nun alle Wochentage, einschließlich Sonntag. Bis von Kurzem standen die Norder sonntags vor verschlossenen Türen. Anke Lohmann, Sprecherin des Aktionsbündnis: „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Nun fehlt noch die tägliche Öffnungszeit an 24 Stunden, dann gäbe es zumindest wieder eine Ambulanz 24/7.“ Als nächster Schritt müsse aus dem potemkinschen Dorf auf der Internetseite der UEK Norden, in dem der Bevölkerung zurzeit das Vorhalten einer Zentralen Notaufnahme mit Notfallversorgung inklusive Schockraum und Intensivstation vorgegaukelt werde, schnell Wirklichkeit werden, da die vom Landkreis verwendeten Krücken zur Notfallversorgung Rettungsdienst und Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung entweder mangelhaft seien oder wegbrechen würden.

Knut Richter, Co-Sprecher des Bündnisses: „Der Rettungsdienst in Norden ist personell und mit Rettungswagen mangelhaft ausgestattet, was nicht besser werden dürfte, weil die Kassen des Landkreises leer sein sollen. Diese Woche musste in Süderneuland gar die Freiwillige Feuerwehr als Notfallhelfer einspringen. Die Wiederherstellung der Notfallversorgung im Krankenhaus Norden ist alternativlos. Das hat die Erfahrung der letzten Monate klar aufgezeigt.“

Das Aktionsbündnis verweist ferner auf das Urteil des Bundesozialgerichtes von dieser Woche, welches den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung außerhalb der Öffnungszeiten der Krankenhausambulanz in Norden in Frage stelle. Das Krankenhaus Norden hat seit Juli diesen Jahres tagsüber eingeschränkte Öffnungszeiten für die eigene Ambulanz und verweist während seiner Schließzeiten auf den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst. Für diesen arbeiten neben niedergelassenen Ärzten freiberuflich sogenannte Poolärzte, die keine eigenen Praxen betreiben. Sie behandeln die Patienten in der im Krankenhaus Norden angesiedelten Bereitschaftspraxis, allerdings auch nur zu eingeschränkten Zeiten; darüber hinaus wird auf die bundesweite Bereitschaftstelefonnummer 116 117 verwiesen.

Das Bundessozialgericht hat jüngst entschieden, dass die Poolärzte der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Die kassenärztliche Vereinigung in Niedersachsen will deshalb mit sofortiger Wirkung die Tätigkeit der Poolärzte bis auf Weiteres einstellen, um feste Arbeitsvertragsverhältnisse auszuschließen. Das bedeute, dass der Bereitschaftsdienst komplett von den niedergelassenen Ärzten geleistet werden müsse. Das Aktionsbündnis bezweifelt, dass diese dazu in der Lage sind. Norden sei mit Arztpraxen stark unterversorgt, was für die Patienten bereits heute bis zu monatelange Wartezeiten auf einen Termin zur Folge habe. Zusätzliche Einsatzzeiten der Ärzte für den Bereitschaftsdienst würden die Wartezeiten entsprechend der Bereitschaftsdienstzeiten verlängern. Mit einer verantwortbaren Gesundheitsversorgung habe das alles nichts mehr zu tun. 


8.10.2023
Aktionsbündnis Krankenhaus Norden zieht vor das Bundesverfassungsgericht
 

Das Aktionsbündnis Krankenhaus Norden legt Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg (OVG) ein.

Anke Lohmann, Sprecherin des Aktionsbündnisses: „Das OVG hat das Oldenburger Verwaltungsgericht bestätigt, wonach Bürger in jeder Hinsicht kein Klagerecht gegen den Landkreis Aurich haben sollen. Das war zu erwarten. Der Einfluss der Krankenhausschließer-Phalanx dürfte auch die Richter der Verwaltungsgerichte nicht unberührt lassen.“ Hier zeige sich, dass Rechtsfragen auch Machtfragen seien, die die gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse spiegelten. Das Aktionsbündnis sei dennoch optimistisch, auf dem weiteren Rechtsweg Richter zu finden, die es ablehnten, die Verschlechterung der medizinischen Versorgung rechtlich abzusegnen. Es gehe um nichts anderes, als für jeden einzelnen der über 51.000 Menschen im Altkreis Norden das Recht auf „körperliche und seelische Unversehrtheit“ (Artikel 3 der Charta der Europäischen Union) für die Zeit bis zur Inbetriebnahme der geplanten Zentralklinik in Uthwerdum sicherzustellen.

Ansonsten, so Knut Richter, Co-Sprecher des Bündnisses, stünden die kranken Menschen in dieser Übergangszeit ohne einen persönlichen Rechtsanspruch auf Notfallhilfe da, wenn wie jetzt durch organisatorische Umstrukturierungen oder in Fällen von abgebauten Personal oder von behaupteten Geldnöten die Notfallmedizin nicht rechtzeitig zur Verfügung stehe.
 

Der Hinweis des OVG auf die Politik erscheine hilflos, da es dieser tatsächlich nur um Kostenreduzierung gehe. Das zeige aktuell einmal mehr der gemeinsame Vorstoß der beiden CDU-Kreisvorsitzenden von Aurich und Emden, die jüngst die von ihren Fraktionen mit verursachte ungenügende Notfallversorgung im Altkreis Norden mit der öffentlichen Botschaft zu vernebeln suchten, es käme ausschließlich auf die Qualität und somit auf die Zentralklinik und nicht auf wohnortnahe Standorte an. Dass das Qualitätsversprechen frühestens in 6 bis 8 Jahren, wenn überhaupt, eingelöst werden kann, werde unterschlagen. Der Hinweis des Emder CDU-Kreisvorsitzenden, dass auf dem Weg zur Zentralklinik an den heutigen Standorten nicht alles so bleiben könne wie bisher, sollte für die Menschen in Emden der Weckruf sein. Das Muster des schleichenden Unterminierens des Klinikbetriebs, das in Emden seit geraumer Zeit erkennbar werde, sei den Nordern allzu bekannt. Es sei absehbar, dass es bald heißen werde, das Hans-Susemihl-Krankenhaus muss aufgrund von zu wenig Personal und wegbleibenden Patienten geschlossen werden, die sich verschlechternde finanzielle Last sei nicht länger tragbar.

WZ/8.10.23

Zum Inhalt des OVG Beschlusses:

Das OVG hat wie bereits das Verwaltungsgericht in der Umwandlung des Krankenhauses in ein regionales Gesundheitszentrum kein hoheitliches Handeln gesehen, sondern einen privat-rechtlichen Gesellschaftsbeschluss. Damit wird für ein öffentliches Krankenhaus, dass im Krankenhausbedarfsplan entsprechend ausgewiesen ist, keine öffentliche Trägerschaft angenommen. Nach Ansicht der Rechtsberater widerspricht eine solche Annahme dem Rechtsstaat- und Sozialstaatsprinzip. Ein Krankenhaus Norden kann mit einer GmbH geführt werden, aber die Schließung und Umwandlung in ein regionales Gesundheitszentrum bedarf der Beschlussfassung der öffentlich-rechtlichen kommunalen Träger. Die von der Rechtsvertretung gewählte Bezugnahme auf den Gesellschaftsbeschluss war und ist eine Folge der fehlenden Beschlussfassungen der kommunalen Träger.

Allerdings hat das OVG auch den Anspruch gemäß § 123 VwGO geprüft.

Der vom Aktionsbündnis vertretene Grundsatz vom „Schutzzweck des Staates“ im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz wurde als Übermaßgebot geprüft und nicht als Anspruch des Einzelnen, wenn der Staat in Schutzbereichen des Bürgers den Schutz nicht gewährleistet, den die allgemeine Handlungsfreiheit und die körperliche Unversehrtheit gebietet.

Der vom Verwaltungsgericht Oldenburg und nun auch von dem OVG Lüneburg eingenommene Standpunkt für die Prüfung dieser Schutzwürdigkeit ist zu mindestens heute – angesichts der bestehenden Probleme beim Klimaschutz und im Gesundheitswesen (Co-na, Krankenhaussterben, Notfallbehandlung) verfehlt.

Die entscheidende Formulierung in der Erklärung des OVG lautet:

„Zudem sei der Begründung der Beschwerde auch nicht zu entnehmen, dass sich ein Anspruch im Sinne seines Begehrens aus der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes resultierenden Pflicht des Staates, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit zu stellen, ergeben könnte. Denn der hiermit verbundene Anspruch sei angesichts der den zuständigen Stellen einzuräumenden weiten Gestaltungsfreiheit bei der Erfüllung dieser Pflichten nur darauf gerichtet, dass Vorkehrungen zum Schutz des Grundrechts getroffen würden, die nicht völlig ungeeignet oder völlig unzulänglich seien. Einen Anspruch auf best-möglichen Schutz gebe es hingegen nicht. Der Umfang des Schutzes bleibe eine politische Entscheidung. Die Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH und der Landkreis Aurich hätten im Beschwerdeverfahren auf Nachfrage des Senats dargelegt, mit welchen Maßnahmen sie die Notfall- und intensivmedizinische Versorgung der Norder Bevölkerung auch künftig gewährleisten wollten. Diese Schutzvorkehrungen erschienen nicht völlig ungeeignet oder völlig unzulänglich.“

Das heißt, der Staat hat erst einen Schutzzweck zu erfüllen, bei dem die Gerichte eingreifen können, wenn die Notfallversorgung nicht völlig ungeeignet oder völlig unzulänglich erscheint. Die eingereichten schweren Fallbeispiele, die teilweise auch öffentlich dokumentiert wurden und bereits in dieser kurzen Zeit nach dem 1. Juli 2023 aufgetreten sind, reichten dem OVG nicht aus. Sie scheiterten an den Kriterien „völlig ungeeignet“ und „völlig unzulänglich.“
Von den rechtlichen Möglichkeiten beider Gerichte wurde leider kein Gebrauch gemacht. 


26.9.2023

Aktionsbündnis erwartet Weiterbetrieb des Krankenhauses Norden durch StatAMed
 
Anlässlich der Vorstellung des StatAMed-Konzeptes vor niedergelassenen Norder Ärzten am 27.9.23 durch die Trägergesellschaft der Kliniken Aurich-Emden-Norden im Beisein der AOK Niedersachsen erwartet das Aktionsbündnis Krankenhaus Norden Vorschläge insbesondere der AOK-Vertreter, auf welche Weise das Konzept zum Weiterbetrieb des Norder Krankenhauses als Akutversorger beitragen soll. Die Zielgruppe von StatAMed umfasst rund 20 Prozent der Patientenschaft des Norder Krankenhauses, die nach Ansicht der Konzeptvertreter bisher fehl eingewiesen sein sollen. 

 

Anke Lohmann, Sprecherin des Aktionsbündnisses: "Unabhängig von der Richtigkeit dieser Annahmen ist zu fragen, was mit der großen Patientenmehrheit von 80 Prozent geschehen soll. Das StatAMed-Konzept sieht dafür die Zentralklinik als Akutversorger vor, die es aber frühestens in 6 bis 8 Jahren gibt, wenn überhaupt. Bis dahin liegen zwei bis zu eine Fahrstunde entfernte Kliniken in Aurich und Emden vor uns, deren Notfallversorgungen regelmäßig abgemeldet sind und hinter uns nur noch die Nordsee." Die Bevölkerung des Altkreises Norden sei deshalb auf das Norder Krankenhaus als Akutklinik angewiesen.

Das STATAMED-Konzept macht aus aus Sicht des Aktionsbündnisses nur Sinn, wenn es – wie von der AOK Niedersachsen kommuniziert – im Rahmen des Betriebs einer hochspezialisierten Klinik oder zum Verhindern des Schließens eines ländlich bedarfsnotwendigen Grundversorgers dazu dient, den Bedarf von Patientinnen und Patienten zu decken, sich für kurze Zeit wohnortnah und mit enger Anbindung an das häusliche Umfeld und die Hausärztin oder den Hausarzt stationär behandeln zu lassen. Das würde auch die Notaufnahme des Krankenhauses entlasten.
 
Diese Absicht wird vom Landkreis als Krankenhausträger in Norden jedoch erklärtermaßen nicht angestrebt. Hier werde vom Träger aus Kostengründen das Ziel verfolgt, StatAMed zum Aufbau eines Regionalen Gesundheitszentrums an Stelle des bisherigen Grund- und Regelversorgers mit Notfallversorgung 24/7 gemäß G-BA zu benutzen, womit auch die Frage aufgeworfen sei, ob die Projektmittel des G-BA über die AOK in Norden zweckentsprechend verwendet werden.
 
Das Aktionsbündnis Krankenhaus Norden werde weiterhin mit allen ihm zur Verfügung stehenden politischen und rechtlichen Mitteln gegen den Plan vorgehen, der Norder Bevölkerung die intensivmedizinische Notfallversorgung zu entwenden, auch wenn der Weg bis zum EuGH führen muss.


6. 8.2023
Aktionsbündnis Krankenhaus Norden startet Petition an den Niedersächsischen Landtag

Das Aktionsbündnis Krankenhaus Norden hat eine Petition an den Niedersächsischen Landtag gestartet. Ziel ist es, den Petitionsausschuss dazu zu bewegen, sich für die Notfallversorgung der Menschen im Altkreis Norden für die Jahre bis zur Inbetriebnahme der Zentralklinik in Uthwerdum im bestehenden Krankenhaus Norden einzusetzen. Um unnötiges Leid der Bevölkerung oder gar Fälle mit Todesfolge zu vermeiden, soll der Landkreis Aurich dazu angehalten werden, die Versorgung in  und um Norden mindestens nach den Vorschriften des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Basisnotfallversorgung sicherzustellen.


In der Petitionsbegründung heißt es, dass die Trägergesellschaft der Kliniken Aurich-Emden-Norden im Auftrag des Krankenhausträgers Landkreis Aurich entgegen dem Gebietsänderungsvertrag seit dem 1. Juli 2023 das Krankenhaus Norden gegen den einstimmigen Willen des Norder Stadtrates, der Norder Ärzteschaft und großer Teile der Bevölkerung zu einem Regionalen Gesundheitszentrum (RGZ) mit eingeschränkten Öffnungszeiten ohne intensivmedizinische Notfallversorgung umbaut. Befürchtet wird, dass Rettungswagen wegen oft gleichzeitig abgemeldeter Intensivstationen in Aurich und Emden weiter entfernte Kliniken nicht rechtzeitig erreichen können. Krankenhausärzte und der kurz gehaltene Rettungsdienst seien gezwungen, auszusortieren, wer transportiert und wer behandelt wird (Triage), was für alle Beteiligten unzumutbar sei.

Von der Schließung des Krankenhaus Norden und damit der Schließung der intensivmedizinischen Notfallversorgung sind laut dem Verband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mehr als 51.000 Menschen betroffen, wobei der Bedarf bis zum Jahre 2030 um 18% gegenüber 2019 steigt.

Die ausführliche Petitionsbegründung kann auf der Internetseite aktionsbuendnis-norden.de

nachgelesen werden.

 

Anke Lohmann, Sprecherin des Bündnisses: „Der Landkreis hat ein ums andere Mal klargestellt, dass ihm das Krankenhaus Norden mit der Notfallversorgung rund um die Uhr zu teuer ist. Deshalb nimmt er seinen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag seit dem 1.7.23 nicht mehr wahr und nimmt die Verschlechterung der Gesundheitsversorgung für die Norder Bevölkerung und die vielen Touristen billigend in Kauf.“

Co-Sprecher Knut Richter: „Wir haben inzwischen viele Beschwerden von Norder Bürgerinnen und Bürgern erhalten, insbesondere von älteren Menschen. Jüngst haben sich Feriengäste aus München über die mangelhafte Gesundheitsversorgung im Landkreis beim Aktionsbündnis beschwert. Der Landkreis schadet den Menschen in Norden doppelt, gesundheitlich und wirtschaftlich. Wo dabei die vom Landrat beschworenen Chancen für Norden sein sollen, bleibt wohl sein Geheimnis.“

Auch die Landtagsabgeordneten für die Wahlkreise Aurich und Norden-Emden, Wiard Siebels und Matthias Arends hätten sich bisher politisch für die Schließung des Norder Krankenhauses eingesetzt. Von daher bleibe die Anrufung des Landtages in der Hoffnung, dass die in der Sache mehrheitlich nicht verstrickten Abgeordneten zu einem anderen Urteil kommen.

 

Das Recht auf Petitionen oder Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern ist in Artikel 17 im Grundgesetz und in Artikel 26 der Niedersächsischen Landesverfassung festgeschrieben.

Das Parlament ist verpflichtet, alle Eingaben, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, zu behandeln. In einer Wahlperiode erhält der Niedersächsische Landtag etwa 6.000 Eingaben. Diese werden von der Landtagsverwaltung zunächst “vorgeprüft” und dann dem Petitionsausschuss zur Beratung überwiesen. Der Petitionsausschuss ist für die vorbereitende Beratung von Bitten und Beschwerden zuständig, es sei denn, sie beziehen sich unmittelbar auf einen Beratungsgegenstand, der in einem anderen Ausschuss behandelt wird. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses wird vom Landtag in der öffentlichen Plenarsitzung beraten und entschieden.

Die Bedeutung der Beschlüsse hängt davon ab, ob sie das Verwaltungshandeln des Landes oder die Landesgesetzgebung betreffen. Im ersten Fall haben die Beschlüsse den Charakter von Empfehlungen, im zweiten Fall kann der Landtag selbst gesetzgeberische Schritte einleiten.

Die möglichen Beschlussarten sind in Paragraf 52 Absatz 1 und 2 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages festgelegt und umfassen unter anderem die Überweisung der Eingabe an die Landesregierung zur Berücksichtigung, Erwägung oder als Material. Diese Reihenfolge drückt auch die Gewichtung der Petition durch das Parlament aus.

 

Anlage:

Formularnachricht über eine Beschwerde auf der Internetseite des Aktionsbündnisses als Beispiel: 
Das folgende Formular wurde von Ihrer Webseite abgesendet - https://www.aktionsbuendnis-norden.de.
Name: bekannt Nachname: bekannt
Phone: bekannt
Ihre Nachricht an uns: Hallo,
da uns bekannt wurde, dass Sie für Ihr Aktionsbündnis Krankenhaus Norden Fälle von Betroffenen sammeln schildern wir Ihnen nachfolgend unsere aktuelle Erfahrung als betroffene Feriengäste von Norddeich.
Vergangenen Mittwoch musste sich mein Mann aufgrund eines plötzlich stark entzündeten, sehr grossen Abszesses und Thrombosegefahr in ärztliche Behandlung begeben. Eigentlich hatten wir uns in Norden, was die ärztliche Versorgung betrifft, gut aufgehoben gefühlt, da das Klinikum ueberall gut ausgeschildert ist. Leider mussten wir bei unserer telefonischen Suche nach einem notärztlichen Termin jedoch erfahren, dass wir entweder nach Norderney, Aurich oder bis nach Emden in eine Klinik fahren müssen.
Nachmittags um 17Uhr entschieden wir uns für das nähere Aurich, dass wir nach fast einer Stunde und unzähliger Umleitungen nach und vor allem um das Klinikum erreichten. Nach zweistündiger Wartezeit teilte man meinem Mann mit, dass eine sofortige Operation in Vollnarkose nötig sei.
Leider konnte diese Operation aufgrund von Überlastung und vollen OP-Plans bis 1 Uhr nachts zwecks Notfällen doch nicht mehr am gleichen Tag vorgenommen werden. Auch am nächsten Tag, an dem mein Mann gleich morgens drankommen sollte wurde es fast 13 Uhr, nach mehrmaligen Nachfragen meines Mannes (und der Erklärung, dass, hätten wir gewusst, dass es so lange dauert nach Hause gefahren wären) bis die Operation durchgeführt werden konnte.
Die Unterbringung in ein Zimmer mit privatem Aufschlag war wegen Auslastung leider ebenso nicht möglich.
Leider konnte mein Mann auch nicht ausreichend über die notwendige weitere Wundversorgung aufgeklärt werden, da kein Dermatologe da war. So mussten wir zwei Tage später den Urlaub auf eigene Kosten abbrechen um in unserem Heimatort einen Dermatologen zu Rate zu ziehen.
Zusammenfassend war es für uns mehr als unangenehm, dass wir keine Klinik vor Ort in Norden in Anspruch nehmen konnten.
Gerade im Urlaub, wenn einem die Gegebenheiten nicht so bekannt sind, ist es sehr ungut, erst eine so lange Fahrt in die Klinik zu haben. Glücklicherweise war es für mich möglich meinen Mann wieder mit dem Auto am naechsten Tag abzuholen, auch wenn ich dafür
mit Hund insgesamt fast 2 1/2 Stunden (Stau) unterwegs war. Gerade für die vielen älteren Besuchern ist dies wohl oft nicht so einfach machbar.
Wir wünschen viel Erfolg bei Ihrem Engagement!

Meine Mailadresse: bekannt
Datenschutz und mehr: Der zweckentsprechenden Datenverarbeitung* stimme ich zu.


25.8.2023

Aktionsbündnis Krankenhaus Norden bittet Bevölkerung um Mithilfe

 

Seit dem 1. Juli 2023 ist die Ubbo Emmius Klinik in Norden kein Krankenhaus mehr, von dem nach Auskunft der Gesetzlichen Krankenversicherung über 51.000 Menschen mit nun langen Fahrtzeiten zur nächsten Klinik der Grundversorgung betroffen sind. Die Trägergesellschaft der Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH, ANEVITA, baut das Krankenhaus im Auftrag des Landkreises Aurich gegen den einstimmigen Willen des Stadtrates von Norden zu einem Regionalen Gesundheitszentrum ohne intensivmedizinische Notfallversorgung um. Ziel ist es, Geld zu sparen. Das Schließen der Intensivstation war eine der ersten Maßnahmen. Dagegen wird zur Zeit geklagt, wofür jetzt aktuelle Erfahrungen mit der Notfallversorgung im Altkreis Norden gebraucht werden, die vom Aktionsbündnis in das weitere Verfahren eingebracht werden sollen.

Das Aktionsbündnis hat dazu auf seiner Internetseite www.aktionsbuendnis-norden.de die Möglichkeit zum Dokumentieren von Fällen eingerichtet, die wegen der fehlenden intensivmedizinischen Notfallstation im Krankenhaus Norden für die betroffenen Patienten kritisch bis schlecht verlaufen sind. Die Fälle sollen im laufenden Gerichtsverfahren als Nachweise eingebracht werden, dass in Norden ein Krankenhaus mit intensivmedizinischer Notfallversorgung gebraucht wird. Das Aktionsbündnis ruft Ärzte, Patienten und Angehörige dazu auf, ihre Erfahrungen niederzuschreiben. 

 

Der Landkreis Aurich hat dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg auf dessen Anforderung hin vor Kurzem mitgeteilt, dass die gesundheitliche Notversorgung der Bevölkerung gesichert sei. Danach soll eine Verschlechterung der Akutversorgungssituation durch die Schließung der Notfallstation mit ihren Intensivbetten, die rund um die Uhr genutzt wurde, nicht eingetreten sein. Auch sollen der Rettungsdienst und die Notfallstationen in den Krankenhäusern Aurich und Emden maßgeblich aufgestockt worden sein. Das Aktionsbündnis bestreitet, dass es eine gesicherteintensivmedizinische Notversorgung für die Norder Bevölkerung gibt. Durch die Schließung des Krankenhauses in Norden sei die Notfallversorgung der gesamten Region verschlechtert worden.

Co-Sprecher des Bündnisses, Knut Richter: Eine Patientin aus Norden berichtet, ein vermeintlich neurologisches Problem sei nach Transport mit dem RTW von Norden nach Emden nach einer Wartezeit von 7 Stunden, auf dem Flur liegend, behandelt worden. Das angesprochene Klinikpersonal erklärte sinngemäß "...nach Schließung des Norder Krankenhauses seien solche Wartezeiten normal geworden".

 

Nach Angaben der Trägergesellschaft gab es 2022 rund 13.000 Kontakte in der Notaufnahme des Krankenhauses Norden. Davon wurden nach Angaben der Trägergesellschaft 40% aufgenommen, womit es sich im Jahre 2022 um 5200 Notfälle mit stationärem Bedarf handelt. Hochgerechnet sind das bis zur Inbetriebnahme der Zentralklinik in fünf Jahren etwa 26.000 Notfälle in Norden. Anke Lohmann, Sprecherin des Bündnisses: "Wer übernimmt die Verantwortung für diejenigen Fälle mit schwerem Verlauf, die im RGZ tatsächlich oder wegen der eingeschränkten Öffnungszeiten nicht stabilisiert werden können oder die im Rettungswagen wegen gleichzeitig abgemeldeter Intensivstationen in Aurich und Emden weiter entfernte Kliniken nicht rechtzeitig erreichen können oder die künftig nur deshalb nicht ins Krankenhaus fahren, weil Aurich und Emden für sie wegen eines fehlenden Pkw oder zu hoher Taxikosten zu weit entfernt ist?" Die Notfallversorgung im Landkreis Aurich sei schon seit längerem unzureichend, was öffentlich wiederholt nachgewiesen wurde. Zuletzt machten Mitarbeiter des Rettungsdienstes darauf aufmerksam, was den Träger offenbar nicht anficht, da der Mangel nicht abgestellt und die Verantwortung den Ärzten aufgebürdet wird, die in der Not zur Triage gezwungen werden, so Anke Lohmann. 

Die Schließung der Notfallstation im Krankenhaus Norden habe die Situation in der gesamten Region dramatisch verschärft, da in die Krankenhäusern Aurich und Emden die Mediziner wegen der katastrophalen Arbeitsbedingungen offenbar in Scharen kündigen. Allein in Aurich soll es nach Informationen des Aktionsbündnisses in den letzten Monaten sieben Kündigungen von Medizinern gegeben haben und das Personal auf der Intensivstation schreibe Überlastungsanzeigen, um sich gegen das Abschieben der Verantwortung für die von ihnen nicht zu vertretende organisierte Verantwortungslosigkeit zu wehren. 



10.8.2023
OVG greift Beschwerde des Aktionsbündnisses wegen der Schließung des Norder Krankenhauses auf
 
Das Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat den Prozessbeteiligten am 09.08.2023 den richterlichen Hinweis gegeben, dass es im Unterschied zum Verwaltungsgericht Oldenburg grundsätzlich bereit sei, die Schutzaufgabe des Staates anders auszulegen.

Anke Lohmann, Sprecherin des Aktionsbündnisses Krankenhaus Norden: „Wir freuen uns, dass sich das OVG im Gegensatz zum Verwaltungsgericht mit der Problematik der Krankenhausschließung in Norden auseinandersetzt. Der vom Landkreis Aurich angebotene Ersatz für die Krankenhausschließung gewährleistet keine Notfallversorgung. Das Regionale Gesundheitszentrum hat die intensivmedizinische Notfallversorgung eingestellt und der Rettungsdienst hat andere Aufgaben, davon abgesehen, dass dessen Kapazitäten seit 1,5 Jahren unzureichend und die Intensivstationen in Aurich und Emden häufig abgemeldet sind.“

Der 14. Senat des OVG hat die Frage gestellt, welches die Folgen für den Antragsteller sind, wenn die Notfallversorgung im Krankenhaus nicht mehr gewährleistet ist. Aus dem gerichtlichen Hinweis ist ersichtlich, dass für diesen Fall das Oberverwaltungsgericht bereit ist, den Schutzzweck des Staates dahingehend auszulegen, dass bei einer Nichtgewährleistung der Notfallversorgung eine Aufrechterhaltung durch das Krankenhaus notwendig wird.

Auch will das OVG im Einzelnen wissen, welche übergeordneten, öffentlich-rechtlichen Planungsentscheidungen in dieser Angelegenheit bislang ergangen sind. Der Senat weist schließlich darauf hin, dass er davon ausgeht, dass bis zu seiner Entscheidung im Hinblick auf die Transformation des Klinikums keine unumkehrbaren Fakten geschaffen werden. 


Eine funktionierende Notfall- und Akutversorgung in Norden sei von wesentlicher Bedeutung für die Gesundheitsversorgung im Altkreis Norden. Dafür werde ein Krankenhaus mit Notfallstation rund um die Uhr gebraucht. Für Menschen in lebensbedrohlichen Situationen sowie Patientinnen und Patienten mit einem notwendigen Behandlungsbedarf ist und bleibe es die erste Anlaufstelle im Gesundheitssystem.


4.8.2023
Aktionsbündnis Krankenhaus Norden: Rettungsdienst ersetzt kein Krankenhaus!

Das Aktionsbündnis weist darauf hin, dass alle Rechtsgrundlagen und die tatsächlichen Gegebenheiten klar ausweisen, dass der Rettungsdienst ein wohnortnahes Krankenhaus mit Notfallversorgung nicht ersetzen kann. Die Trägergesellschaft der Kliniken Aurich-Emden-Norden ist zurzeit dabei, wichtige Einrichtungen für die Notfallversorgung in Norden abzuschaffen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für eine gute Krankenhausplanung vorschreibt. Dazu gehören ein Schockraum, eine Intensivstation mit Beatmungsplätzen, die Chirurgie, die Innere Medizin und die Anästhesie sowie ein Computertomograph.

Anke Lohmann, Sprecherin des Bündnisses: "Der Landkreis Aurich will zwar den Rettungsdienst ausbauen, aber der kann die Menschen im Notfall intensivmedizinisch nicht versorgen. Das vorgesehene Regionale Gesundheitszentrum kann das ebenfalls nicht leisten, da alles, was dafür gebraucht wird, fehlt."

Die Aussage der Landkreisspitze, man werde die Anzahl der Rettungswagen erhöhen, gehe deshalb fehl, so Co-Sprecher Knut Richter: "Rettungsdienst und Krankenhäuser sind zwei völlig unterschiedliche Organisationen mit unterschiedlichen Aufgaben." Bundesweit gebe es beides flächendeckend, Krankenhäuser und Rettungsdienst – nirgends übernehme die eine Struktur die Aufgabe der anderen. Überdies könnten auch weitere Rettungswagen (RTW) ein wohnortnahes Krankenhaus mit Intensivstation grundsätzlich nicht ersetzen, schon gar nicht mehr Krankentransportwagen. Operationen sowie jegliche sterilen Eingriffe, die einen Patienten lebensrettend stabilisieren könnten, seien im RTW nicht durchführbar. Selbst wenn das möglich wäre, "ist es unverständlich und Gefahren erhöhend, die Basisnotfallversorgung des Krankenhauses vor dem Ausbau des Rettungsdienstes in Norden zu schließen, was möglicherweise zu schwersten, fatalen Konsequenzen führen kann, bis hin zum Tode oder schweren Behinderungen von Patienten. Nach den großen Parteien im Landkreis verschließt nun auch noch die FDP die Augen vor der aktuellen, für die Bevölkerung potenziell gefährlichen, Situation. Deren Augenmerk liegt auf dem bereits fertig gestellten Zentralklinikum mit aufgestocktem Rettungsdienst und lenkt ab von der heutigen, beanstandeten schlechten Situation", so Richter.

Zwar gebe es sogenannte Spezial-RTW, die besser ausgestattet sind als die "normalen", z. B. RTW Stroke-Mobil, RTW-Intensivtransportfahrzeug, Schwerlast-Transportfahrzeug usw. Aber auch diese ersetzten nicht das interdisziplinäre Krankenhaus mit Basisnotfallversorgung.

Durch die längeren Transportzeiten des RTW von Norden nach Aurich oder Emden, und – wegen häufiger Abmeldungen überlasteter Intensivstationen in Aurich und Emden - teilweise bis Westerstede, Leer und Oldenburg, sind die Notärzte und Rettungsdienstler zeitlich länger gebunden und könnten erst nach Rückkehr wieder in Norden eingesetzt werden, was zur zusätzlichen Verknappung an Notfallhelfern führt und die ohnehin schlechte Lage verschärft. Durch die Notarztverknappung müssten weitere Notärzte der Notarztbörse als Honorarärzte gemietet werden. Diese seien teuer, würden den Landkreis kaum kennen, meist kein Platt verstehen, seien oft nicht ortskundig und mitunter nicht an die medizinischen Geräte im fremden RTW eingewiesen, so das Aktionsbündnis. Eine gute Praxis des Rettungsdienst sehe anders aus.


23.7.2023

Aktionsbündnis Krankenhaus Norden wirft Sozialministerium Verletzung der Aufsichtspflicht vor

In der Landesregierung weiß offenbar die rechte Hand nicht, was die linke Hand tut, so Anke Lohmann, Sprecherin des Aktionsbündnis Krankenhaus Norden. Vergangene Woche schrieb das Niedersächsische Sozialministerium einem Ehepaar aus dem Altkreis Norden, dass das Krankenhaus Norden erhalten bleibe, um wenige Tage später die Schließung des Norder Krankenhauses zugunsten eines Regionalen Gesundheitszentrums (RGZ) zu befürworten. 

Das SPD-geführte Ministerium habe in seiner Stellungnahme weder die vorgeschriebene Krankenhausbedarfsanalyse zugrunde gelegt noch sich mit den öffentlich erhobenen Vorwürfen und Argumenten der Bürger und niedergelassenen Ärzte auseinandergesetzt, bedauert das Aktionsbündnis. Die Devise von Landesregierung und Landkreis laute anscheinend: „Ist der Ruf erst ruiniert, regiert sich‘s völlig ungeniert!“ In § 3 Punkt 12 NKHG werde nämlich als Mindestvoraussetzung für ein RGZ eine tägliche Erreichbarkeit von 24 Stunden verlangt, wogegen der Landkreis in Norden offen mit weniger als die Hälfte an Öffnungszeit verstoße.

Landrat Olaf Meinen und die Kreistagsfraktionen von CDU, SPD und FDP setzten sich seit Jahren über geltende Verträge und Gesetze hinweg und nun auch noch im Zickzack das Ministerium, empört sich das Aktionsbündnis. Knut Richter, Co-Sprecher des Bündnisses: „Das ist mindestens eine Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn nicht gar ein Rechtsbruch, offenbar mit Billigung von Ministerpräsident Weil (SPD)." 

Das Niedersächsische Krankenhausgesetz (NKHG) schreibe klar und deutlich in § 1 vor, dass die Landkreise und kreisfreien Städte Krankenhäuser im Rahmen der Daseinsvorsorge sicherzustellen haben, um den vom Grundgesetz garantierten Schutz der Bürger zu gewährleisten.

Nach Ansicht des Aktionsbündnisses hätte das Ministerium auf der Grundlage der ihm gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht zur Bedarfsanalyse schnell feststellen können, dass der Krankenhausbedarf für Norden nach wie vor gegeben sei. Laut Gutachten der Health Care Business GmbH (HCB) zur Standortwahl des Zentralklinikums für die stationäre Akutversorgung aus dem Jahr 2021 steige der Bedarf in Norden wegen des demografischen Wandels bis zum Jahr 2030 um bis zu 10 Prozent. Auch die Einwohnerzahl im Einzugsbereich des Krankenhauses nehme zu, was ebenfalls für die Anzahl der Touristen gelte, für die vergangenes Jahr erstmals über zwei Millionen Übernachtungen gezählt worden seien. 

Das Bündnis will es weiterhin nicht hinnehmen, dass sich die Behörden über die Gesetze hinwegsetzen, Verträge brechen und so aus Unrecht Recht zu machen versuchten. 


7.7.2023
Aktionsbündnis Krankenhaus bedauert Entscheidung des Bürgermeisters

 

Das Aktionsbündnis bedauert nach dem Studium des Rechtsgutachtens für die Stadt Norden die Entscheidung des Bürgermeisters, auf weitere Maßnahmen zum Erhalt des Norder Krankenhauses zu verzichten. Die Stadt Norden könne als einfachste Maßnahme zum Beispiel sofort das Innenministerium im Rahmen der Kommunalaufsicht zur Überprüfung des Landkreises auffordern, der seinen Sicherstellungsauftrag zur stationären medizinischen Versorgung mit der Umwandlung des Krankenhauses in ein RGZ nicht mehr erfülle. 

Erstaunen hat beim Bündnis das Datum des Gutachtens ausgelöst. Demnach habe es dem Bürgermeister fast zwei Wochen vor der Kreistagssitzung vorgelegen. Gutachtenauftrag war die Frage, ob der Schließungsbeschluss des Aufsichtsrates der Trägerklinik rechtens war, was die Berliner Juristen klar verneint haben.

Das Rechtsgutachten der Stadt kommt nach Ansicht des Aktionsbündnisses nicht zu dem Schluss, dass mit dem ablehnenden Beschluss des Kreistages über den Antrag der Grünen der § 22 des Gebietsänderungsvertrages zur Sicherung des Norder Krankenhauses ausgehebelt worden sei. Bündnissprecher Knut Richter: „Abgestimmt worden ist über die Bestimmungen des Konsortialvertrags, den die Kreistagsmehrheit aus SPD, FDP und CDU offenbar nicht einhalten will.“ Der Gebietsänderungsvertrag bestehe demnach weiter fort. Aber auch der Konsortialvertrag müsse vom Landkreis zunächst gekündigt und gegebenenfalls neu verhandelt werden, bevor der Kreistagsbeschluss umgesetzt sei. 

Das Aktionsbündnis fühlt sich durch das Rechtsgutachten in der Klage gegen den Landkreis bestätigt, da dieser durch seine Organisation der Krankenhausversorgung gegen das Niedersächsische Krankenhausgesetz verstoße, so dass das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger auf körperliche Unversehrtheit verletzt werde. 


2.7.2023
Aktionsbündnis Krankenhaus Norden weist AfD-Unterstützungsbehauptung zurück

 

Das überparteiliche Aktionsbündnis Krankenhaus Norden hat die Menschen im Altkreis Norden dazu aufgerufen, im eigenen Interesse ihr Krankenhaus vor der Schließung zu verteidigen. Zweieinhalbtausend Menschen folgten dem Aufruf zur Demonstration am 3.6.23. Darunter hat es auch Anhänger der AfD gegeben.
  Die AfD behauptet in Medien, das Aktionsbündnis zu unterstützen und Geld gesammelt zu haben. Das entspricht nicht den Tatsachen. Als im Kreistag am 28.6.23 die wichtige Abstimmung über den Weiterbetrieb des Norder Krankenhauses durchgeführt wurde, fehlten die beiden AfD-Abgeordneten. Auf dem Klagefondskonto des Bündnisses ist bis heute kein Geldbetrag mit dem Absender AfD eingegangen. Falls er noch kommen sollte, wird eine Rücküberweisung veranlasst.

Die Kreistagsmehrheit aus CDU, FDP und SPD hat am 28.6.23 den Beschluss gefasst, das Norder Krankenhaus zu schließen. Diese Mehrheit trägt nicht nur die politische Verantwortung für den jahrelangen Niedergang des Norder Krankenhauses gegen die Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sie trägt deshalb auch mit die Verantwortung dafür, dass Kräfte wie die AfD im Landkreis Auftrieb erhalten. 

Das Bündnis ruft weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger im Altkreis Norden auf, nicht nachzulassen und sich für eine gute medizinische Versorgung durch ein funktionierendes Krankenhaus mit Notfallversorgung in Norden einzusetzen. 

Der Klageweg wird weiterverfolgt. Der Landkreis treibt dafür die Kosten enorm in die Höhe, da er trotz hauseigener Juristen eine externe Kanzlei zum Wahrnehmen der Schließungsinteressen beauftragt hat.  Deshalb ist das Bündnis weiterhin auf Spenden unter dem
Stichwort "Klagefonds", auf das Konto
IBAN DE37 2836 1592 6308 0524 00
angewiesen.



28.6. 2023

PRESSEMITTEILUNG: Aktionsbündnis regt Übernahme des Krankenhauses Norden durch Altkreis an

Der Kreistag hat mehrheitlich mit 38:12:2 für die Schließung des Norder Krankenhauses gestimmt.


Anke Lohmann, Sprecherin des Aktionsbündnis Erhalt Krankenhaus Norden: "Das bedeutet sachlich, dass die Kreistagsmehrheit nicht bereit ist, Geld für die Norder Klinik in die Hand zu nehmen. Politisch bedeutet es, dass sie die Spaltung des Landkreises billigend in Kauf nimmt, auch das Leben der Menschen, das wegen der fehlenden Akutversorgung auf dem Wege zu weit entfernt liegenden Kliniken nicht mehr gerettet werden kann. Den Nordern wurde mit dem Beschluss gegen das Knie getreten."

Der Klageweg werde deshalb notfalls bis zum EuGH fortgesetzt, so Bündnis-Co-Sprecher Knut Richter.

"Die Menschen im Altkreis Norden sind nun auf sich selbst angewiesen. Wenn der neue Landkreis seine Pflichten nicht mehr wahrnehmen will, ist die Frage aufgeworfen, ob der Altkreis Norden sein Krankenhaus wieder in die eigenen Hände nimmt."

Die Norder Kreistagsabgeordneten haben für den Erhalt des Norder Krankenhauses gestimmt und sind dabei von einigen Abgeordneten aus dem Altkreis unterstützt worden. Dies sei, so das Aktionsbündnis, politisch eine gute Grundlage für die Perspektive eines Norder Krankenhauses der Zukunft, das als Anker für die Entwicklung des Altkreises hin zu einer Gesundheitsregion dienen kann, deren Einzugsbereich weit über Niedersachsen hinausreicht.



26. 6. 2023

Norder Künstler Michael Guinand interveniert in die Auseinandersetzung um das Krankenhaus Norden

 

Der frei schaffende Norder Künstler Michael Guinand hat heute seine Intervention in die Gesundheitspolitik der Landräte des Landkreis Aurich vorgestellt und erläutert. Seine Stellungnahme* ist als Anhang angefügt. Die Fotos der Werke sind von ihm zur Veröffentlich freigegeben. Das Foto mit dem Künstler (sitzend), den beiden Werken und dem Sprecher*in-Duo des Aktionsbündnisses, Anke Lohmann und Knut Richter, ist von mir und darf veröffentlicht werden.

Das Aktionsbündnis bedankt sich bei Michael Guinand für seinen großzügigen Einsatz und freut sich über die inzwischen breite Beteiligung aus der Bevölkerung, den Firmen, der Stadt, der Gewerkschaft ver.di, der Ärzteschaft und nun auch der Kunst. Anke Lohmann: "Wir werden die Bilder auf Postkarten breit verteilen und mit den Originalen eine Schaufensterwanderausstellung organisieren."


Stellungnahme* des Künstlers Michael Guinand
„Was bleibt? I und II“
Solidarische Unterstützung des Aktionsbündnisses-Norden durch Künstler Michael Guinand


Am 30.06.2023 soll die UEK Norden als Klinik der Grund- und Regelversorgung vorzeitig geschlossen und in ein Regionales Gesundheitszentrum umgewandelt werden. Dies geschieht entgegen allen Beteuerungen und vertraglichen Festlegungen der Kreis-Politik. Im Vertrauen auf die Dauerhaftigkeit der politischen Versprechen, die Klinik in Norden bis zur Fertigstellung der Zentralklinik zu erhalten, hat sich die Bevölkerung im Altkreis Norden beim Bürgerentscheid mehrheitlich für den Bau einer Zentralklinik entschieden. Sie wird jetzt eines Besseren belehrt.

Durch die Schließung der Norder Klinik wird die stationäre medizinische Akutversorgung im Altkreis Norden für über 51.000 Menschen abgeschafft, da diese die nächste Akutklinik nicht mehr in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit von 30 Pkw-Minuten erreichen können. Dies ist der gesundheitspolitische Skandal. Der politische Skandal besteht in dem Demokratie schädigenden Verhalten des Wortbruchs des Landrates und der Mehrheit der Kreispolitik aus den großen Parteien. Damit ist der auf Vertrauen basierende demokratische Grundkonsens zwischen Politik und den Menschen in den Grundfesten erschüttert. Zugleich ist auch sichtbar geworden, dass die Gesundheitspolitik der großen Parteien im Landkreis Aurich allein darin besteht, dem jeweilig gerade amtierenden Landrat und der jeweiligen Klinikgeschäftsführung blindlings zu folgen und nicht einmal im Ansatz eigene gesundheitspolitische Akzente zu erarbeiten.

Der neoliberal geprägte und forcierte Um- und Abbau der medizinischen Versorgung in Norden und die Konzentration der klinischen Ressourcen in Aurich begann mit dem Landrat Harm-Uwe Weber. In seiner Amtszeit wurde auch die Idee des Baus einer Zentralklinik entwickelt, weil eine schwarze Zahlen schreibende optimale Verbundklinik der Krankenhäuser Aurich und Norden politisch ausgebremst wurde.

Dieser Umstand inspirierte mich 2018 zu dem Portrait „Was bleibt?“, Landrat Weber mit Schwesternhaube. Er wurde bei der nächsten Wahl vom heutigen Landrat Olaf Meinen abgelöst, der für den endgültigen Vollzug der Klinikschließung in Norden verantwortlich ist.
Das Engagement des „Aktionsbündnisses Norden“ und die überwältigende Demonstration für den Erhalt des Krankenhauses veranlassten mich, auch vom derzeitigen Landrat Olaf Meinen ein Portrait mit dem Titel „Was bleibt? II“
anzufertigen und so den Verantwortlichen klar zu benennen. Zudem möchte ich mit den beiden Bildern in Hinblick auf die politische und vor allem juristische Auseinandersetzung mit dem Landkreis weitere zusätzliche finanzielle Unterstützung für das Aktionsbündnis erwirken.

Ich möchte die beiden Portraits „Was bleibt? I“ und Was bleibt? II“ dem Ostfriesischen Landesmuseum in Emden als künstlerische Dokumente beider oben beschriebenen Skandale überlassen. Dies soll in Form einer Schenkung erfolgen, die von möglichst vielen Menschen, Einrichtungen und Betrieben finanziell unterstützt wird. Für beide Bilder wird eine Summe von mindestens 6000 Euro angestrebt. Alle für diesen Zweck gespendeten Gelder gehen zu 100 Prozent an das Aktionsbündnis Norden, um die juristischen Auseinandersetzungen führen zu können. Ich wünsche mir eine rege Beteiligung, jeder Betrag ist willkommen. Die mögliche Überweisung geht an das Treuhandkonto des Aktionsbündnisses Norden mit dem Verwendungszweck „Schenkung O-L-M“.
Das Konto lautet:
Aktionsbündnis Krankenhaus Norden,
IBAN: DE37 2836 1592 6308 0524 00
BIC: GENODEF1MAR


25. 6. 2023
Das Aktionsbündnis Erhalt Krankenhaus Norden weist Schließungsrechtfertigung von Gesundheitsminister Andreas Philippi zurück
 

Das Aktionsbündnis Erhalt des Krankenhaus Norden weist die Rechtfertigung der Klinikschließung wegen niedriger Fallzahlen durch Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) zurück. Die Sprecherin des Bündnisses, Anke Lohmann: „Der Gesundheitsminister ist für die flächendeckende stationäre Versorgung der Menschen auch bei uns im Altkreis Norden verantwortlich. Statt dem Briefing der Kreisverwaltung zu glauben, sollte er besser nach deren Versäumnissen fragen.“ Die offiziellen Fallzahlen im Krankenhaus Norden gemäß G-BA Qualitätsbericht für das Jahr 2021 befänden sich mit 6.491 behandelten Patienten im durchschnittlichen Bereich und die Prognosen im Rahmen des Standortgutachtens aus dem Jahre 2021 wiesen bis zum Jahre 2030 in Norden eine Steigerung des Bedarfs von 18 % aus.
Würde der Minister seine Aufsichtspflicht ernst nehmen, wäre er über die Angaben der Verwaltung in Alarmstimmung versetzt worden, wonach sich die Fallzahlen des Norder Krankenhauses binnen eines Jahres halbiert haben sollen und gemäß Gewinn- und Verlustrechnung der UEK aus einem Defizit im Jahre 2021 in Höhe von rund 5 Millionen für beide UEK in Aurich und Norden kurze Zeit später ein Verlust von 12 Millionen allein für das Krankenhaus Norden geworden sein soll. Auch, dass seitens der Trägergesellschaft seit Jahren keine nennenswerten Investitionsmittel beantragt worden sind – was er selber feststellt - hätten ihn stutzig werden lassen müssen. Das Bündnis weist darauf hin, dass die angrenzenden Landkreise Wittmund und Leer ihre Krankenhausaufgaben Jahr für Jahr vergleichsweise prädikatswürdig erledigen würden, während die Auricher Verwaltung seit Jahren in der Krankenhausaufgabe nur Defizite produziere und insbesondere die stationäre Versorgung im Altkreis Norden nicht bedarfsgerecht geregelt bekomme. Die Verwaltung sei offenbar mit der Aufgabe überfordert oder nicht willens, diese zu erfüllen. Woanders würde längst den Staatskommissar eingesetzt werden. „Es darf nicht zugelassen werden, über 51.000 Menschen durch die Schließung des Norder Krankenhauses die vorgeschriebene intensivmedizinische Versorgung zu entziehen. Diese Menschen werden das nächste Akut-Krankenhaus nicht mehr in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit von 30 Pkw-Minuten erreichen können, was manchem Altkreisbewohner künftig das Leben kosten dürfte“, so die Befürchtung von Co-Bündnissprecher Knut Richter. Dies würde auch die Auswertung von aktuellen IVENA-Daten ergeben und die Behauptung des Ministers widersprechen, wonach für schwere Erkrankungen die Krankenhausstandorte in Emden und Aurich in gut erreichbarer Entfernung rund um die Uhr zur Verfügung stünden. IVENA ist eine Anwendung, mit der sich die Träger der präklinischen und klinischen Patientenversorgung jederzeit in Echtzeit über die aktuelle Behandlungs- und Versorgungsmöglichkeiten der Krankenhäuser informieren können. Danach waren die Intensivstationen der vom Minister genannten Kliniken in der Hälfte der Zeit gleichzeitig „abgemeldet“.

19. 6. 2023
Aktionsbündnis bezweifelt Landkreisankündigungen

 
Das Aktionsbündnis Erhalt des Krankenhaus Norden begrüßt die Ankündigungen der Landkreisverwaltung, im Rettungswesen alles besser machen zu wollen, verweist aber zugleich darauf, dass es sich um Ankündigungen handelt. Im Zusammenhang mit dem Krankenhaus Norden habe es in den letzten Jahren viele vergleichbare Ankündigungen gegeben, wovon keine einzige umgesetzt worden sei. Anke Lohmann, Sprecherin des Aktionsbündnisses: "Es ist zu fragen, unter welchem Haushaltstitel der Landkreis 10 neue Rettungswagen (RTW) veranschlagt hat und wie RTW die wohnortnahe Chirurgie rund um die Uhr ersetzen sollen. Einen RTW als Operationssaal zu bezeichnen entspricht nicht der Wahrheit."

Auch die Ankündigung, neue Notärzte einstellen zu wollen, sei zu bezweifeln. Für RTW würden erfahrene Ärzte benötigt, die tarifgebunden im Schichtbetrieb arbeiten würden. Für den Tagdienst 10, für den Spätdienst 10 und für den Nachtdienst 10 Ärzte. Hinzu kämen eine entsprechende Anzahl Sanitäter. Selbst wenn die Hälfte der RTW ausschließlich mit Sanitätern besetzt werden würde, bliebe eine große Zahl neuer Mediziner einzustellen. Das Krankenhaus Norden werde wegen angeblich fehlender Mediziner geschlossen, für den RTW würden diese nun aus dem Hut gezaubert. 

Co-Sprecher des Aktionsbündnis, Knut Richter: Die Rettungsdienstankündigungen entbehren leider jeder Grundlage. Dies gelte auch für den Beschluss des Krankenhausplanungsausschuss, der Mittel für den Bau der Zentralklinik beschlossen haben soll. Um diesen Beschluss umzusetzen, würden Bundes- und Landesmittel benötigt. Die Bundesmittel seien noch nicht mal beantragt und der entsprechende Haushalt des Landes nicht beschlossen. Richter wörtlich: "Landrat Meinen und Trägergesellschaftschef Balster handeln mit ungefangenen Fischen."

Nach Auffassung des Aktionsbündnisses würden mit der Schließung des Norder Krankenhauses über 51.000 Menschen die stationäre medizinische Grundversorgung über viele Jahre entzogen. Ob es die Zentralklink in Uthwerdum jemals geben werde, stehe bis heute in den Sternen und leider nicht in den Haushaltsplänen des Bundes, des Landes und des Landkreises Aurich. 


13. 6. 2023
Aktionsbündnis vom Verwaltungsgerichtsbeschluss nicht überrascht

 
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat den Antrag auf einstweilige Anordnung zum Weiterbetrieb des Krankenhaus Norden abgelehnt. Zusammengefasste Begründung: Der Kläger sei nicht klageberechtigt. 

Anke Lohmann, Sprecherin des Bündnisses: "Wir werden uns nicht davon abhalten lassen, das zu tun was notwendig und möglich ist. Der Rechtsweg ist einer davon. Das wir es in Oldenburg mit einem eher restriktiven Verwaltungsgericht zu tun haben, war bekannt. Richterlicher Rechtsfortschritt war nicht zu erwarten. Darüber gibt es aber noch andere Gerichte, die wir nicht ausser acht lassen werden. Es kann nicht sein, dass das Verwaltungsgericht die Rechte des Staates höher stellt als die Grundrechte des Bürgers und der Sinn des Grundgesetzes gegen den Schutz des Bürgers ausgelegt wird. Deshalb lassen wir eine Beschwerde gegen den Beschluss des Oldenburger Verwaltungsgerichts prüfen.

Ein Positives habe der Beschluss des Verwaltungsgerichtes aber nach Ansicht des Bündnisses, in dem es indirekt auf die Zuständigkeit der Politik hinweist, die für klare Verhältnisse zu sorgen hat. 

Co-Sprecher des Bündnisses Knut Richter: "Jetzt ist der Kreistag am Zuge, den wir wegen unseres eigenen Antrages zur Weiterführung des Norder Krankenhauses am 28.6.23 besuchen werden.

Das Gericht hat nicht den Kurs Balsters bestätigt, das Norder Krankenhaus in ein RGZ umzuwandeln. Die Kompetenz hat er nicht, auch nicht der Aufsichtsrat der privatrechtlich als GmbH organisierten Trägergesellschaft. Das bleibt dem Auricher Kreistag als hoheitliche Aufgabe vorbehalten, der am 28.6.23 darüber entscheiden könnte".


6. 6. 2023
Aktionsbündnis Norden von der Absage der Informationsveranstaltung des Landkreises enttäuscht

 
Die Sprecher des Aktionsbündnis Erhalt des Krankenhaus Norden bedauern die Absage der Informationsveranstaltung. Anke Lohmann: "Der Landrat und die Kreistagsspitzen von SPD und CDU haben eine gute Gelegenheit verpasst, sich zu entschuldigen und den Menschen im Altkreis Norden die Botschaft zu überbringen, das Krankenhaus Norden bis zur Inbetriebnahme der Zentralklinik in Uthwerdum auf dem medizinisch und technischen Stand weiterbetreiben zu lassen." Knut Richter: "Noch ist es Zeit umzukehren. Ansonsten muss Landrat Meinen aufpassen, nicht als Spalter des Landkreises in dessen Geschichte einzugehen. Viele Menschen im Altkreis Norden werden von Olaf Meinen enttäuscht sein, hatte er doch Transparenz und Ehrlichkeit versprochen. Dafür hatten ihn viele gewählt."

1.6.2023

Aktionsbündnis ruft zu Samstag zur Demonstration für die Erhaltung des Norder Krankenhauses auf – Landrat lässt der Kundgebung die Verstärkerstimme abdrehen

 

Norden. In der Sitzung des Norder Rates am vergangenen Mittwoch ist klar geworden, dass Landrat Olaf Meinen in den fast vier Jahren seiner Amtszeit weiterhin keinen Finger rühren will, um den schon mit Beginn seiner Landratstätigkeit öffentlich bekannten fatalen Kurs der Klinikgeschäftsführung gegen eine gute Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in und um Norden zu korrigieren, so die Sprecherin des Aktionsbündnisses für den Erhalt des Norder Krankenhauses, Anke Lohmann. Dagegen rufe das Aktionsbündnis zur Demonstration am kommenden Samstag ab 10 Uhr vom Norder Tor und zum Spenden für den Klagefonds auf.

Während sein Vorgänger Versprechungen gemacht habe, die nicht eingehalten wurden, schweige Herr Meinen einfach und lasse die Geschäftsführung schalten und walten – entgegen dem Gesetz und bindender Verträge.

Auf den Hinweis aus dem Publikum, dass 51.000 Menschen von seiner Entscheidung betroffen sind, weil diese mit der Schließung des Norder Krankenhauses das nächste Krankenhaus nicht mehr in der gesetzlich definierten Zeit von 30 Minuten erreichen können sowie der Schilderung drastischer Notfallbeispiele, ließ der Landrat seinen Trägerklinikchef verlauten, dass das Norder Krankenhaus diesen Menschen nicht würde helfen können, da das Krankenhaus in Wirklichkeit schon lange Zeit kein Krankenhaus mehr sei, weil Personal fehlt und die ärztlichen Honorarkräfte nicht nur zu teuer sondern zugleich zu nachlässig arbeiten würden. Deshalb würden Personen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen in Norden schon lange nicht mehr zu retten sein.

Bündnis-Co-Sprecher Knut Richter weist diese Behauptung zurück: „Die in den letzten Jahren schlechte Behandlung des Norder Personals, das Schließen von Abteilungen über die Betroffenen hinweg oder deren Verlagerung nach Aurich, die Nichtübernahme von Auszubildenden, das Abweisen von Bewerbern, das Versetzen von weiterbildungsermächtigten Medizinern mit der Folge ausbleibender Assistenzärzte, all das geschah unter den Augen des Landrats, der diese Vorgänge billigend in Kauf genommen hat. Damit heute die Schließung des Krankenhauses zu begründen, ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten, zumal es aktuell offensichtlich Personal gebe, das von Leihfirmen engagiert wird. Wenn die Beschäftigten wertschätzend und so bezahlt werden würden wie vom Klinikum Leer, würde es auch in Norden kein Personalproblem geben.“

Zur Haltung des Landrats passe, dass der Landkreis dem Aktionsbündnis zur Demonstration am kommenden Samstag die verstärkte Stimme abdreht. Die beim Medienzentrum des Landkreises bestellte und zugesagte Lautsprecheranlage wird nicht zur Verfügung gestellt. Die Zusage wurde am heutigen Donnerstag kurzfristig zurückgenommen, weil die politische Neutralität des Landkreises gewahrt werden müsse.

Der Landkreis scheint an seiner Schließungsabsicht nach der Devise „Augen zu und durch“ festzuhalten, es sei denn, eine höhere Macht greift ihm in die Speichen, was nach Ansicht des Aktionsbündnisses das Gericht wäre. Da Argumente auf taube Ohren stoßen, sich über Gesetze hinweggesetzt und Verträge gebrochen werden, bereitet das Aktionsbündnis zurzeit den Antrag auf eine einstweilige Anordnung auf Weiterbetrieb des Krankenhauses als Grund- und Regelversorger vor, was der Unterstützung bedarf. Die Beteiligung möglichst vieler Menschen an der Demonstration am 3.6. ab 10:00 vom Norder Tor sei wichtig. Da sollten die Bürgerinnen und Bürger ihren Protest und ihre Entschlossenheit zu zeigen, die Schließung nicht widerstandslos hinzunehmen und dazu aufrufen, sich am Klagefonds zu beteiligen, damit das finanzielle Risiko der angestrebten Klage von möglichst vielen Schultern aus dem Altkreis Norden getragen wird.


16.5.2023

Aktionsbündnis Erhalt Krankenhaus Norden kritisiert Intensivbettenabbau und Kündigung der Radiologie

Die Trägergesellschaft forciert offenbar die bereits vor Jahren begonnene Abwicklung des Norder Krankenhauses, in dem jetzt die Intensivbetten reduziert und der Radiologie GeRN zum 1.7.23 der Dienst für das Krankenhaus gekündigt worden ist. Die radiologische Praxis befindet sich im Erdgeschoss der Ubbo-Emmius-Klinik Norden. Dort wird auch für das Norder Krankenhaus mittels Computertomographie (CT) und Röntgen die für eine Klinik der Grund- und Regelversorgung notwendige Diagnostik vorgehalten und durchgeführt. Ab dem 1.7.23 sollen diese Leistungen nur noch tagsüber im Rahmen einer Facharztpraxis angeboten werden.


Bündnissprecherin Anke Lohmann: "Damit wird entgegen der Beschlusslage des Kreistages dem Krankenhaus Norden die Basis der Grundversorgung entzogen. Notfälle sind dann nicht mehr behandelbar. Unglaublich, wie der Landrat mit den Beschlüssen des Kreistages umgeht."
 
Ins Bild passe denn auch die von der Trägergesellschaft veranlasste Stellungnahme von Dr. Schoolmann, Oberarzt im Krankenhaus Aurich, der die Norder Ärztin Mareike Ziegler öffentlich bezichtigt habe, Falschaussagen zu machen. Dieser stütze sich dabei auf verkürzte Informationen aus zweiter oder dritter Hand, da er an dem betreffenden Abend nicht dabei gewesen sei, als die Norder Fachärztin Aussagen zu den Auswirkungen der Schließung des Krankenhauses Norden gemacht habe. Co-Bündnissprecher Knut Richter: "Wenn jemand mit dem Finger auf andere zeigt, weisen bekanntlich drei Finger auf diesen zurück."
 
Frau Ziegler hat nach einhelliger Auffassung der Bündnisausschussmitglieder auf der Veranstaltung zunächst auf die Schwierigkeit der zu langen Wege bei der Versorgung starker, arterieller Blutungen (Beispiel der unfallbedingten Durchtrennung der Femoralisarterie) hingewiesen und bei weiteren Beispielen wie dem Herzinfarkt durchaus betont, dass sie damit nicht über die Herzinfarkte spreche, die nach Erkennen noch in die darauf spezialisierte Klinik gebracht werden könnten, sondern über die schweren Herzinfarkte mit Umkippen, Kreislaufversagen und drohender Reanimation, welche im nahegelegenen Schockraum eines Krankenhauses Norden für die längerdauernde Weiterfahrt nach Aurich zwischenstabilisiert werden könnten. Viele kurze, möglicherweise lebensrettende intensivmedizinische Eingriffe (Beispiele: arterieller Zugang mit Blutdruckmonitoring, ZVK zur blutdruckstabilisierenden Gabe von Katecholaminen, Blutgasanalyse, usw.) seien bei Patienten vor Ort nicht möglich und im Rettungswagen, der mit hoher Geschwindigkeit unterwegs ist, seien notwendige Reanimationsbemühungen mitunter für die Helfer lebensgefährlich. Einem kreislaufinstabilen Patienten drohe durch verzögerte intensivmedizinische Maßnahmen aber tatsächlich der Tod. Es sei nie darum gegangen, schwere Herzinfarktpatienten zukünftig nicht mehr in Aurich weiterbehandeln zu wollen, wie Oberarzt Dr. Schoolmann in seinen Aussagen suggeriert, mit denen er nach eigenen Angaben "Sachlichkeit" in die Debatte bringen möchte.
 
Große Teile der Norder Bevölkerung wollen sich nicht länger vom Landkreis, der Trägergesellschaft und deren Claqueuren an der Nase herumführen lassen. Deshalb sei das Aktionsbündnis gebildet worden. Dieses bereite zurzeit eine Klage vor und ruft zur Demonstration für die Erhaltung des Norder Krankenhaus auf dem medizinischen und technischen Stand mit einer funktionierenden Notfallversorgung rund um die Uhr bis zur Inbetriebnahme der Zentralklinik in Uthwerdum auf. Termin: Samstag, 3.6.23, 10:00 Uhr, Popke-Fegter-Platz vor dem Norder Tor.


12.5.2023:

Aktionsbündnis zum Erhalt des Krankenhaus Norden gibt sich ein neues Sprecherteam

Am gestrigen Abend hat sich der von der Bündnisversammlung am 8.5.23 eingesetzte 15-köpfige Ausschuss konstituiert, um ein Sprecherteam zu wählen und mit dem Umsetzen der Versammlungsbeschlüsse zu beginnen. Es wurden jeweils einstimmig zwei gleichberechtigte Sprecher gewählt. Das Aktionsbündnis zum Erhalt des Norder Krankenhauses wird jetzt von Anke Lohmann und Knut Richter vertreten.

Knut Richter: „Wir haben mit Bestürzung erfahren, dass der Träger bereits jetzt Intensivbetten im Norder Krankenhauses abbaut, so dass es zum angekündigten Schließungstermin am 1. Juli schon keine Intensivbetten mehr in Norden geben dürfte.“ Die Ausschussmitglieder sind über den erneuten Bruch von Versprechen und Verträgen empört. Damit werde die funktionierende Notfallversorgung als erstes liquidiert. Als Folge wird befürchtet, dass der Rettungsdienst lebensbedrohlich Verletzte oder Erkrankte nicht mehr rechtzeitig in ein Krankenhaus der Basisversorgung mit der nötigen Rettungsstruktur bringen kann.

Anke Lohmann: „Ab jetzt wird das Leben der betroffenen Patienten aufs Spiel gesetzt, dem wir nicht tatenlos zuschauen. Der Landkreis und der Krankenhausträger müssen sich darauf einstellen, dass wir bei Todesfällen Strafanzeige stellen werden.“ 


4.5.2023

Aufruf zum Bilden eines Aktionsbündnisses für den Erhalt des Norder Krankenhauses

Viele Bürgerinnen und Bürger in Norden und im Altkreis fühlen sich wegen der Schließungsabsichten betrogen, da beim Bürgerentscheid zur Zentralklinik der Betrieb der UEK Norden bis zur Inbetriebnahme der neuen Klinik zugesichert worden ist. Der Krankenhausträger bricht nun nicht nur dieses Versprechen, sondern setzt sich auch über Rechtsvorschriften hinweg, die den Betrieb als Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung auf dem medizinisch und technischen Stand inklusive Notfallversorgung rund um die Uhr vorschreiben. Bei Schließung der UEK Norden sind die Kliniken in Aurich und Emden in vielen Fällen nicht mehr rechtzeitig erreichbar.

Viele Menschen wollen das nicht hinnehmen und wollen ihren Protest öffentlich zum Ausdruck bringen. Am Montag, dem 8.5.23 findet um 19:30 Uhr in der Gaststätte Mittelhaus in Norden die konstituierende Versammlung des Aktionsbündnisses für den Erhalt des Norder Krankenhauses statt. Beraten wird die neue Lage, die zu ergreifenden Maßnahmen wie die einer Demonstration oder Kundgebung sowie die Vorbereitung einer Klage gegen den Landkreis und die nächsten Schritte, um den Weiterbetriebs des Krankenhauses bis zur Inbetriebnahme der neuen Klinik in Uthwerdum durchzusetzen.


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